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ErP-Richtlinie und Energielabel:

ErP – Richtlinie 2009/125/EG und EU-Verordnung 1254-2014 – ERP

 

EU-Verordnung 1254-2014 – ERP

ErP-Richtlinie und Energielabel: Die Auswirkungen des Klimawandels treffen auch die Branche der Wohnungslüftung in der Europäischen Union. Im Jahre 2009 wurde vom Europäischen Parlament die Richtlinie 2009/125/EG erlassen. Ziel der Richtlinie ist es, Rahmenbedingungen zur Entwicklung und Förderung umweltgerecht gestalteter energieverbrauchsrelevanter Produkte zu schaffen. Auf Basis dieses Rahmens entstanden bzw. entstehen produktspezifische Verordnungen, die einerseits technische Mindeststandards und andererseits Informationspflichten zum Inhalt haben.

Beispiel-Energielabel-ErP-Richtlinie-2009_125_EGDen Verbrauchern ist in diesem Zusammenhang noch gut die Einführung des Energielabels für Leuchtmittel oder Haushaltsgeräte im Bewusstsein. Einige Lüftungsgeräte der Wohnungslüftung erhalten nun, wie links dargestellt, ab dem 01.01.2016 ein Energielabel nach der EU Verordnung Nr. 1254/2014.

Leider ist es der Europäischen Kommission nicht gelungen, eine harmonische und leicht anzuwendende Verordnung zu schaffen. Der Markt der Klima- und Lüftungstechnik ist durch unterschiedliche Branchen und lüftungstechnische Lösungen sehr heterogen. Die Interessenvertretungen der Branchen haben zu einer Verordnung geführt, die nicht universal und damit kundenfreundlich anzuwenden ist. Unterschiedlich behandelt werden Lüftungsgeräte beispielsweise in der Fragestellung ob sie ein Ventilator oder Lüftungsgerät sind.

Auch gibt es unterschiedliche Ansätze je nach Höhe des Gerätevolumenstroms. Geräte kleiner Leistung (< 30 Watt) sind wiederum von technischen Anforderungen ausgenommen. Andere sind ausgenommen, müssen aber differenzierte Informationen bereitstellen. Absolut paradox sind solche Geräte, die per Verordnung als Nichtwohnungslüftungsgeräte dennoch für den Einsatz in der Wohnungslüftung vorgesehen sind.

 

 

 

 

Lüftungssystem und Energielabel

 

Grundsätzlich kommen in der Wohnungslüftung drei lüftungstechnische Lösungen zur Anwendung.

• Abluftanlagen mit oder ohne Abluftwärmenutzung
• Zentrallüftungsgeräte
• Dezentrale Lüftungsgeräte

In diesem Zusammenhang stellt sich zwangsläufig die Frage: Wie werden die einzelnen lüftungstechnischen Lösungen gelabelt?

Während ein Zentrallüftungsgerät in vielen Fällen als ein fertig konfiguriertes und unveränderliches Gerät ein gleichbleibendes Label erhält, sind Abluftanlagen kundenspezifisch ausgeführt.
Hier nutzt Aereco zur energetischen Transparenz das Paketlabel in Ergänzung zum Gerätelabel, welches die Effizienz der zusammenwirkenden Systemkomponenten ausweist. Abbildung links zeigt schematisch unterschiedliche Konfigurationen und die Auswirkung auf die Klassifizierung.

Lüftungsanlagen der Aereco sind schon seit Jahren Vorreiter der Bedarfsführung. So werden bei Aereco seit 30 Jahren Abluftanlagen fast ausschließlich durch Kombination eines geeigneten Ventilators mit entsprechenden feuchtegeführten Abluftelementen eingesetzt.

Lüftungssystem und Energielabel_Energieeffizienzklassen nach Systemkkonfiguration gelistet

 

 

 

 

Verbandsaktivitäten von Aereco

 

Aereco beteiligt sich weltweit aktiv in der Gestaltung von Standards, Reglementierungen und Normen für den Lüftungsmarkt. So ist zum Beispiel Aereco Mitglied von unterschiedlichen Verbänden, Organisationen und Arbeitskreisen, die den Stellenwert der Lüftung und die Förderung intelligenter Lüftungssysteme vorantreiben: VfW (Verband für Wohnungslüftung), FGK (Fachinstitut für Gebäude-Klima), IFT Rosenheim (Institut für Fenstertechnik Rosenheim), EVIA (European Ventilation Industry Association), usw.

Im Rahmen regelmäßiger Kontrollen zur Qualitätsprüfung werden permanent Monitoringprojekte durchgeführt, sowie unabhängige Studien zu unterschiedlichen Themen (Energieeffizienz, Schall) in Auftrag gegeben (TÜV, Fraunhofer Institut).

Unterschiedliche europäische Richtlinien, Standards und Normen betreffen die Lüftung. Hier sind einige davon:

 

Die Reglementierung in Europa

Energy Performance of Buildings Directive (EPBD)

Die im Bausektor eingeführten europäischen Richtlinien haben den notwendigen Impuls den nationalen Normungen gegeben, unter anderem im Bereich der Energieverbrauchsreduzierung.

Die EPBD (Energy Performance Building Directive), europäische Richtlinie n° 2002/91/CE vom 16/12/2002, hat sich als Ziel gesetzt, die energetische Bilanz in den Gebäuden der EU, abhängig von den unterschiedlichen Gegebenheiten und klimatischen Bedingungen, sowie die Anforderungen im Innenraumklima und im Ratio Kosten/ Effizienz zu verbessern.

Diese Richtlinie basiert auf fünf Prinzipien:

1. Ein allgemeiner Rahmen für eine Berechnungsmethodik der integrierten Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu schaffen. Die gemeinsame Methode zur Berechnung soll alle Elemente, die die Energieeffizienz im Bau betreffen, berücksichtigen. Dieser integrale Ansatz soll Elemente wie Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftungsanlagen, die Gebäudelage und -Orientierung berücksichtigen.

2. Die Anwendung von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Neubauten.

3. Die Festlegung von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz bestehender großer Gebäude, die einer größeren Sanierung unterzogen werden sollen; Die Mitgliedsstaaten der EU haben sich verpflichtet, Mindeststandards festzulegen.

4. Der Energieausweis für Gebäude (neue, bestehende und öffentliche Gebäude), die Anzeige von Zertifikaten und anderen relevanten Informationen (Zertifikate sollten nicht mehr als fünf Jahre alt sein). Die Bescheinigung muss beim Bau, beim Verkauf oder bei der Vermietung eines Gebäudes zur Verfügung gestellt werden.

5. Die regelmäßige Inspektion von Heizkesseln und Klimaanlagen in Gebäuden und eine Überprüfung der gesamten Heizungsanlage, wenn deren Kessel mehr als 15 Jahre alt ist. Diese Klauseln wurden in nationalem Recht umgesetzt. Zusätzlich zu der Festlegung Mindestanforderungen in der Gesamtenergieeffizienz sieht die Richtlinie die Erstellung des Energieausweises Diagnostik (EPD) und die Energieeinsparung Zertifikate (ESC).

Die letzte Fassung der EPBD wurde im Juni 2010 veröffentlich: hier können Sie es herunterladen.

Europäische Standards für die Lüftung

CEN (Europäisches Komittee für Normung) legt die europäischen Normen für die Lüftung von Wohngebäuden fest. Innerhalb von CEN ist das technische Komittee 156 für diese Standards zuständig. Hier sind einige der relevantesten Normen:

  • EN 13141-1 – Lüftung von Gebäuden – Leistungsprüfungen von Bauteilen/ Produkten für die Lüftung von Wohnungen – Teil1 : Außenwand- und Überströmdurchlässe
  • EN 13141-2 – Lüftung von Gebäuden – Leistungsprüfungen von Bauteilen/ Produkten für die Lüftung von Wohnungen – Teil 2 : Abluft und Zuluftdurchlässe
  • EN 13141-3 – Lüftung von Gebäuden – Leistungsprüfungen von Bauteilen/ Produkten für die Lüftung von Wohnungen – Teil 3 : Dunstabzugshauben für den Hausgebrauch
  • EN 13141-4 – Lüftung von Gebäuden – Leistungsprüfungen von Bauteilen/ Produkten für die Lüftung von Wohnungen – Teil 4 : Ventilatoren in Lüftungsanlagen für Wohnungen
  • EN 13141-6 – Lüftung von Gebäuden – Leistungsprüfungen von Bauteilen/ Produkten für die Lüftung von Wohnungen – Teil 6 : Baueinheiten für Abluftanlagen für eine einzelne Wohnung
  • EN 13141-7 – Lüftung von Gebäuden – Leistungsprüfungen von Bauteilen/ Produkten für die Lüftung von Wohnungen – Teil 7 : mechanische Zuluft- und Ablufteinheiten (einschließlich WRG) für Lüftungsanlagen in Einfamilienhäusern
  • EN 13141-9 – Lüftung von Gebäuden – Leistungsprüfungen von Bauteilen/ Produkten für die Lüftung von Wohnungen – Part 9: Feuchtegeregelte Zuluftdurchlässe
  • EN 13141-10 – Lüftung von Gebäuden – Leistungsprüfungen von Bauteilen/ Produkten für die Lüftung von Wohnungen – Part 10: Feuchtegeregelte Abluftelemente

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