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Förderratgeber für Lüftungsanlagen – BEG, KfN, KfW, BAFA, Bundesländer und Kommunen

 

Aktuelle Änderungen: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)  und Klimafreundlicher Neubau (KFN) – KfW- und BAFA-Förderung (Stand 01.03.2023):

 

Zum 01.03.2023 ist die Neubau-Förderung im KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) gestartet. Diese löst die bisherige Neubauförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG WG) ab. Die Sanierungsförderung im Rahmen des BEG (BEG WG und BEG EM) bleibt erhalten.

Im Zuge der Neuordnung der Neubauförderung sind folgende, für Aereco Produkte relevante, Änderungen bekanntgegeben worden:

  • Alle Aereco Lüftungsanlagen sind weiterhin voll unter den förderfähigen Kosten anrechenbar
  • Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energien sind nicht mehr erlaubt: Hier helfen Ihnen unsere Produkte zur Abluftwärmenutzung (Aereco AWN-Serie)
  • Varianten der Förderung:
    1. Klimafreundliches Wohngebäude
    2. Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG-Siegel
  • Art der Förderung:
    • Zinsverbilligte Kredite (max. 150.000 €) über KfW ohne Tilgungszuschuss
    • Nur bei kommunalen Antragsstellern auch Zuschuss

 

Im Rahmen der Sanierungsförderung zum Effizienzhaus (BEG WG) wurden zum 01.01.2023 folgende, für Aereco Produkte relevante, Änderungen bekanntgegeben:

  • EE-Klasse:
    • Die Anforderung zum Erreichen der EE-Klasse steigen auf 65 % Deckungsanteil aus erneuerbaren Energien (bisher 55 %). Die zurückgewonnene Wärme einer Lüftungsanlage wird dabei neuerdings mit angerechnet und hilft somit zur Erreichung der EE-Klasse. Dies schließt neben Systemen zur Luft/Luft-Wärmerückgewinnung auch explizit die Abluftwärmenutzung mittels Abluftwärmepumpe (AWN) mit ein.
    • Der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung wird in der EE-Klasse verpflichtend. Hier können sowohl Produkte der Aereco AWN-Serie (Abluftwärmenutzung mit Wärmepumpe), als auch der Serien InspirAIR und LAD eingesetzt werden.
  • Die energetische Bilanzierung muss bei Inanspruchnahme der BEG WG Förderung jetzt nach der Normungsreihe DIN V 18599 erfolgen. 
  • Der WPB-Bonus für die Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude wird von 5 auf 10 % angehoben. Künftig gibt es den Bonus auch schon bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 70.
  • Alle ventilatorgestützten Aereco Lüftungssysteme und Wärmepumpen sind voll förderfähig. 

 

Bei der Sanierungsförderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM) wurden zum 01.01.2023 ebenfalls für Aereco Produkte relevante Änderungen vorgenommen:

  • Abluftwärmenutzung mit Wärmepumpe (Aereco AWN) und sonstige Wärmepumpen, Förderkategorie Wärmeerzeuger:
    • Bei der Förderung von Wärmepumpen muss das Gebäude zu mindestens 65 % (bisher 55 %) durch erneuerbare Energien beheizt werden
    • Ab 2024 muss die erzielbare Jahresarbeitszahl der geförderten Anlage mindestens JAZ = 3,0 betragen. Dies kann einfach mittels des JAZ-Rechners des Bundesverband Wärmepumpe (bwp) ermittelt werden. Alle Aereco Wärmepumpen sind dort bereits gelistet: https://www.waermepumpe.de/jazrechner/
    • Alle Aereco Wärmepumpen sind voll förderfähig (Der Förderungsausschluss von Wärmepumpen mit Raumluft als Wärmequelle trifft auf kein Aereco-Produkt zu! Aereco-Wärmepumpen mit Luft als Wärmequelle nutzen entweder Abluft oder Außenluft, keine Raumluft).
  • Lüftungssysteme (Aereco Abluftsystem, LAD, InspirAIR), Förderkategorie Anlagentechnik
    • Keine relevanten Änderungen. Alle ventilatorgestützten Aereco Lüftungssysteme und sind voll förderfähig.

Aereco-Lüftungssysteme sind in Neubau und Bestand förderfähig. Im Zentrum stehen dabei die Bundesförderungen für effiziente Gebäude (BEG) und den Klimafreundlichen Neubau (KFN). In den folgenden Abschnitten informieren wir Sie über die relevanten Punkte im Zusammenhang mit Lüftungssystemen und Wärmepumpen sowie deren Bedeutung für Ihre Bauvorhaben. Von den Förderkonditionen bis zur Antragstellung fassen wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammen.

Hinweis:
Die Inhalte dieses Ratgebers wurden sorgfältig erarbeitet. Dabei wurde Wert auf aktuelle und zutreffende Informationen gelegt. Dennoch ist jegliche Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen ausgeschlossen. Für weitere Informationen empfiehlt Aereco den Rat eines gelisteten Energieberaters.

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Schon gewusst?

Die AWN von Aereco gilt als Erfüllungsoption zum Erreichen des EE-Pakets. Nähere Informationen finden Sie im folgenden Abschnitt 3. BEG Sanierungen zu einem Effizienzhaus

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

1.  Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und klimafreundlichen Neubau (KFN)

2.  BEG als Einzelmaßnahme in der Sanierung

3.  BEG als Sanierung zu einem Effizienzhaus

4.  KFN als Neubau zu einem Effizienzhaus

Themenbereich 2

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und klimafreundlichen Neubau (KFN)

Seit 01.03.2023 sind die Förderung für Sanierungen im BEG und für Neubauten im KFN getrennt worden.

Die Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) basiert auf folgenden Säulen: 

  • BEG WG für Wohngebäude
  • BEG NWG für Nicht-Wohngebäude
  • BEG EM für Einzelmaßnahmen

Die Richtlinie zur Bundesförderung Klimafreundlicher Neubau (KFN) teilt sich wiederum in folgende Stufen auf:

  • Klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude
  • Klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude – mit QNG

Wichtiger Hinweis: Sämtliche Förderanträge sind vor Maßnahmen-Beginn zu stellen!

Bevor Sie einen Vertrag abschließen und Leistungen beauftragen, stellen Sie über das elektronische Antragsformular einen Antrag. Sobald Sie einen Antrag über das elektronische Antragsformular gestellt haben, steht es Ihnen frei, mit der geplanten Maßnahme auf eigenes finanzielles Risiko zu beginnen. Aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens kann die Bearbeitung Ihres Antrags einige Zeit in Anspruch nehmen.

Für die Antragstellung sollten Ihnen Kostenvoranschläge für die Leistungen, die gefördert werden sollen, vorliegen. Diese müssen allerdings bei Antragstellung noch nicht hochgeladen werden. Die Summe der von Ihnen im Antrag angegebenen Kosten ist Grundlage der Zuwendungsentscheidung. Sie kann im späteren Verlauf nicht nach oben korrigiert werden.

Die Antragstellung ohne Einbindung von Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten (EEE) ist nur für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) und Heizungsoptimierung möglich. Bei einer Antragstellung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (außer Heizung) muss ein EEE eingebunden sein.

Themenbereich 3

 

BEG als Einzelmaßnahme in der Sanierung

Zuschussvariante – BEG EM-Einzelmaßnahmen Sanierung

Mit dem BEG EM für Einzelmaßnahmen können Sie Fördermittel für Einzelmaßnahmen bei Sanierungen beantragen. Die Antragsstellung erfolgt über Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Kategorien mit unterschiedlichen Förderkonditionen und Anforderungen

Kategorien mit unterschiedlichen Förderkonditionen und Anforderungen

Das BEG EM gliedert die Fördertatbestände in unterschiedlichen Förderkonditionen und Anforderungen – Hier ein Auszug:

Förderkategorie Bescheinigung durch Zuschuss ISFP-Bonus Heizungstauschbonus

Max. Fördersatz

Wärmepumpe Energieeffizienz-Experte / Fachunternehmer 25 % (+5 %)* 10% 35 %
Anlagentechnik (außer Heizung) Energieeffizienz-Experte 15 % 5 % 20 % 

* Bonus 5 % bei Wärmequelle Wasser oder Erdreich (Aereco SWWP, WWWP)

Alle Informationen finden Sie in der zugrundeliegenden Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom Dezember 2022:

Link zur Richtlinie

 

Ratgeber zu spezifischen Themenbereichen

Kategorie Anlagentechnik (außer Heizung)

Kategorie Anlagentechnik (außer Heizung)

Der Staat fördert den Einbau einer Lüftungsanlage im Bereich der Sanierung mit einem Zuschuss in Höhe von max. 20 % der förderfähigen Kosten. Dabei darf entweder ein bedarfsgeführtes Abluftsystem oder ein System mit Wärmerückgewinnung verbaut werden, sofern die technischen Mindestanforderungen beachtet werden. Unter die förderfähigen Kosten fallen unter anderem:

  • Außenbauteil-Luftdurchlässe (ALD)
  • Abluftelemente 
  • Lüftungsleitungen
  • Lüftungsgerät
  • Bautechnisch notwendige Umbau- und Montagekosten wie Durchbrucharbeiten, Elektroanschlüsse sowie Putz- und Malerarbeiten

Alle Details dazu finden Sie auch in diesem Dokument der BAFA: Infoblatt zu den förderfähigen Kosten

So stellen Sie den Antrag in der Kategorie Anlagentechnik

So stellen Sie den Antrag in der Kategorie Anlagentechnik

Die Antragsstellung in dieser Kategorie muss durch gelistete Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten (EEE) erfolgen. Diese müssen vor Antragstellung und Baubeginn eine technische Projektbeschreibung erstellen, in der die durchzuführenden Maßnahmen beschrieben werden, welche zur Beantragung kommen.

Sowohl das bedarfsgeführte Abluftsystem von Aereco als auch alle zentralen (AWN), dezentralen (InspirAIR) und raumweisen (LAD) Aereco-Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung sind grundsätzlich förderfähig. Bitte beachten Sie, dass die Freie Lüftung sowie die Hybridlüftung nicht die Mindestanforderungen der Anlagentechnik erfüllen.

Die Mindestanforderungen sind:

  • Bedarfsführung anhand einer geeigneten Messgröße bei zentralen Abluftanlagen
  • Maximale, spezifische Leistungsaufnahme der Ventilatoren
  • Wärmebereitstellungsgrade bei Wärmerückgewinnungsanlagen
  • Die aus der DIN 1946-6 geltenden Vorgaben

Wichtiger Hinweis:

Die Abluftwärmepumpen von Aereco (WPA) wie auch Aereco-Lüftungsgeräte mit Luft-Sole-Wärmeübertrager für den Anschluss an eine AWN-Wärmepumpe zur Abluftwärmenutzung (AWN Basic) fallen nicht unter die Anlagentechnik. Sie sind in Kategorie „Anlagen zur Wärmeerzeugung / Wärmepumpen“ einzuordnen. Alle lüftungstechnischen Komponenten (Luftleitungen, Brandschutzelemente, Zu- und Abluftelemente) bis zum Abluftanschluss der AWN-Geräte fallen aber auch in AWN-Systemen unter die Anlagentechnik.

Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

Anlagen zur Wärmeerzeugung / Wärmepumpen

In dieser Kategorie bieten sich Ihnen gleich zwei attraktive Fördermöglichkeiten: 

Möglichkeit 1 Energetische Aufwertung der Lüftungsanlage: Möglichkeit 2 Förderung der Wärmepumpe:

Sie möchten ein zu sanierendes Objekt energetisch verbessern?

  • Nachrüstung einer Abluftanlage (Zuschusshöhe max. 20 %) und Einsatz einer Aereco AWN (Wärmerückgewinnung durch Abluftwärmenutzung) (max. Zuschusshöhe 25 %)
  • Aufwertung der bereits verbauten Abluftanlage mit einer Aereco AWN (Wärmerückgewinnung durch Abluftwärmenutzung) (max. Zuschusshöhe 25 %)

Sie suchen eine leistungsstarke Wärmepumpe als primären Wärmeversorger für ihr zu sanierendes Gebäude?

Ob Luft-Wasser- (LWWP), Sole-Wasser- (SWWP), Wasser-Wasser- Wärmepumpen (WWWP), kleines Einfamilienhaus oder große Wärmepumpe bis zu 90 kW Heizleistung:

Grundsätzlich beträgt der max. Zuschuss 30 %

Gilt für beide Möglichkeiten:

Wenn Sie im Rahmen der Sanierung auch gleich die alte Ölheizung oder den Gaskessel gegen ein klimafreundliches Modell austauschen, steigt der Zuschuss um weitere 10 % auf max. 35 % bzw. 40 % bei Wärmequelle Wasser oder Erdreich für die gesamte Heizungsanlage!

Zuschüsse kombinieren

Zuschüsse kombinieren

Sie können mit der Aereco AWN die Zuschüsse auch kombinieren. Genau das erweist sich als äußerst vorteilhaft, wenn Sie sich für ein Lüftungssystem mit Abluftwärmenutzung entscheiden. So können Sie ein vollwertiges, bedarfsgeführtes Abluftsystem mit einer Abluftwärmepumpe für eine ganzjährige Wärmebereitstellung aus der Abluft kombinieren. Sie erhalten attraktive Fördersätze und Ihr Gebäude erfährt gleichzeitig eine starke Aufwertung – nicht nur energetisch.

Zuschusskomponente 1:
Zuschusskomponente 1 Abluftsystem

Im Rahmen des BEG EM erhalten Sie grundsätzlich einen staatlichen Zuschuss von bis zu 20 % auf das bedarfsgeführte Abluftsystem von Aereco.
Zuschusskomponente 2:
Zuschusskomponente 2 AWN Lüftungsgeräte

Wenn Sie das Abluftsystem mit einer Abluftwärmenutzung kombinieren, erhalten Sie auf die AWN-Geräte einen Zuschuss in Höhe von bis zu  35 %.

Liste der Förderfähigen Anlagen

Liste der förderfähigen Anlagen:

In Vorbereitung auf Ihren Antrag sind alle unsere Wärmepumpen bei der BAFA als förerfähige Anlagen bereits gelistet.

Elektrisch betriebene Abluft/Wasser-Wärmepumpen mit Prüfnachweis (Stand: 01.01.2023)

Elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen mit Prüfnachweis (Stand: 01.01.2023)

Elektrisch betriebene Sole/Wasser-Wärmepumpen mit Prüfnachweis (Stand: 01.01.2023)

 

Elektrisch betriebene Wasser/Wasser-Wärmepumpen mit Prüfnachweis (Stand: 01.01.2023)

 

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Leitfaden für die Antragstellung für AWN-Systeme in Wohngebäuden

Leitfaden für die Antragstellung für AWN-Systeme in Wohngebäuden

Wichtiger Hinweis:

Die zugrundeliegende Förderrichtlinie (Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom Dezember 2022) sowie die Infoblätter des BAFA wurden aktuell zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments ausgewertet. Die Aktualität der nachfolgenden Informationen muss dennoch stets überprüft werden.

Leitfaden online einsehen & speichern

 

Schon gewusst? Mack Thermotechnik, ein führender Anbieter für Wärmepumpen in Deutschland, gehört seit 2020 zur Aereco-Unternehmensgruppe. Die qualitativ hochwertigen Wärmepumpen sind bereits als förderfähige Anlagen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet und können über das BEG EM bezuschusst werden. Zur Homepage von Mack Thermotechnik wechseln

 

 

Themenbereich 4

 

BEG als Sanierung zu einem Effizienzhaus

Förderkredite und Tilgungszuschüsse– BEG WG Wohngebäude

Für die Sanierung zum Effizienzhaus können Förder­kredite und Tilgungszuschüsse der „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragt werden. Die Programme bei der KfW sind:

  • Wohngebäude – Kredit (261)
  • Kommunen – Kredit (264)
  • Kommunen – Zuschuss (464)

Rahmenbedingungen der Förderung von Aereco-Produkten im Effizienzhaus

Rahmenbedingungen der Förderung von Aereco-Produkten im Effizienzhaus

Der Einsatz einer bedarfsgeführten Lüftungsanlage von Aereco in der Sanierung zum Effizienzhaus ist nach den Kriterien der KfW förderfähig.

Die AWN-Abluftwärmenutzung ermöglicht es, die Anforderungen des EE-Pakets zu erfüllen: Sie verbessert die Bilanzierung des Primärenergiebedarfs sowohl bei der Heizung als auch der Trinkwarmwassererzeugung des Gebäudes. Und das 365 Tage im Jahr. Genau das macht die Nutzung des bedarfsgeführten Abluftsystems mit Abluftwärmenutzung vom Typ AWN so interessant für Mehrfamilienhäuser ab 8 Wohneinheiten.

Gefördert werden folgende Effizienzhäuser:

Sanierung
Denkmal
Effizienzhaus 85
Effizienzhaus 70
Effizienzhaus 55
Effizienzhaus 40

Was wird gefördert?

Was wird gefördert?

  • Die energetische Sanierung oder der Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses der Ersterwerb von Bestandswohngebäuden (einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen), die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme erstmals das energetische Niveau eines Effizienzhauses erreichen
  • Die Erweiterung bestehender Gebäude (z.B. Anbau) oder Ausbau von vormals nicht beheizten Räumen (z. B. Dachgeschossausbau) zu neu entstehenden Wohneinheiten.

Was ist die EE-Klasse?

Was ist die EE-Klasse?

Die EE-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 65 % des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen. Dabei ist die Installation einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (Aereco AWN-, LAD- oder InspirAIR-Serie) seit dem 01.01.2023 verpflichtend.

Hinweis: Die AWN gilt im Rahmen der EE-Klasse als Wärmeerzeuger mit erneuerbarer Energiequelle! Die Geräte der AWN-Serie helfen dabei, den geforderten erneuerbaren Energieanteil von 65 % entweder teilweise oder vollständig zu decken. Die in der Abluft enthaltene Wärmeenergie wird dem Heizsystem wieder zugeführt. Der Vorteil: Reduzierung des Endenergiebedarfs bei deutlich verbesserten Förderkonditionen.

Wer kann ein Antrag stellen? Was ist dabei zu beachten?

Wer kann ein Antrag stellen? Was ist dabei zu beachten?

  • Alle Träger von Investitionsmaßnahmen an neu errichteten selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen (Privatpersonen, WEG, Wohnungsunternehmen, Bauträger, usw.).
  • Ersterwerber von neu errichteten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen.
  • Die Förderung ist bei einem Finanzierungsinstitut vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Beachte: Für die Antragstellung ist ein Energieeffizienz-Experte für die Förderprogramme der KfW aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes einzubinden (www.energieeffizienz-experten.de). Dieser Sachverständige führt eine energetische Planung gemäß Merkblätter der KfW-Programm durch und erstellt die sogenannte „Online-Bestätigung zum Antrag“. Nach erfolgtem Bau prüft er wiederum die Durchführung der geförderten Maßnahmen und erstellt die „Bestätigung nach Durchführung“.

Sie stellen Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- und Leistungs­vertrag oder Kaufvertrag abschließen. Planungs- und Beratungsleistungen können Sie ggf. aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.

Finanzierung und Konditionen

Förderfähig bei der Sanierung sind Kosten der energetischen Sanierungsmaßnahmen. Energetische Sanierungsmaßnahmen sind alle Ein-, Umbau- und Optimierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik des Gebäudes, die zu einer Verringerung des Primärenergiebedarfs oder Transmissionswärmeverlustes geeignet sind. Hierunter fallen die Aereco Lüftungsanlagen. Das Effizienzhaus in der Sanierung kann wahlweise über einen vergünstigten Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss (nur für Kommunen) gefördert werden.

Höhe des Tilgungszuschusses - Sanierung:

 

Höhe des Tilgungszuschusses – Sanierung:

Effizienzhaus Tilgungszuschuss in % je Wohnung  Betrag je Wohnung 
Effizienzhaus 40 20 % von maximal 120.000 € Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 24.000 €
Effizienzhaus 40 EE-Klasse  25 % von maximal 150.000 € Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 37.500 €
Effizienzhaus 55 15 % von maximal 120.000 € Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 18.000 €
Effizienzhaus 55 EE-Klasse  20 % von maximal 150.000 € Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 30.000 €
Effizienzhaus 70 10 % von maximal 120.000 € Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 12.000 €
Effizienzhaus 70 EE-Klasse  15 % von maximal 150.000 € Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 22.500 €
Effizienzhaus 85 5 % von maximal 120.000 € Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 6.000 €
Effizienzhaus 85 EE-Klasse  10 % von maximal 150.000 € Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 15.000 €
Effizienzhaus Denkmal 5 % von maximal 120.000 € Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 6.000 €
Effizienzhaus Denkmal EE-Klasse  10 % von maximal 150.000 € Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 15.000 €

Konditionen des Förderkredits:

Konditionen des Förderkredits:

  • Der Kredit kann maximal 100% der förderfähigen Kosten umfassen.
  • Die Höhe des Zinssatzes orientiert sich an der Kapitalmarktentwicklung und ggf. der Bonität und wird durch Zuschüsse aus Bundesmitteln verbilligt (maximal auf 10 Jahre).
  • Die Zinskonditionen sind auf der Internetseite der KfW abrufbar.

 

Themenbereich 5

4. KFN für Neubauten zu einem Effizienzhaus

 

Für den Neubau zum Effizienzhaus können seit dem 01.03.2023 Förderkredite und Tilgungszuschüsse der „Bundes­förderung Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ beantragt werden. Die Programme bei der KfW sind:

  • KFN Wohngebäude – private Selbstnutzung (Kredit 297)
  • KFN Wohngebäude (Kredit 298)
  • KFN Wohngebäude – Kommunen (Zuschuss 498)

Rahmenbedingungen der Förderung von Aereco-Produkten im Effizienzhaus:

 

Rahmenbedingungen der Förderung von Aereco-Produkten im Effizienzhaus

Der Einsatz aller Lüftungsanlagen von Aereco im Neubau zum Effizienzhaus sind nach den Kriterien der KfW förderfähig. Diese fallen unter die anzurechnenden förderfähigen Kosten des Gebäudes.

Gefördert werden folgende Effizienzhausstufen:

  • Klimafreundliches Wohngebäude
  • Klimafreundliches Wohngebäude mit “Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG)

Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude erfordert ein Effizienzhaus 40, dass die Anforderungen der Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden nach dem “Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS” (QNG-PLUS) erreicht.

Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG wird für ein Effizienzhaus 40 erreicht, das nach den Anforderungen des “QNG-PLUS”- oder „QNG-PREMIUM“-Siegels zertifiziert wurde. Dies muss über eine externe Zertifizierungsstelle realisiert werden (z.B. NaWoh oder DGNB).

Was ist das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG)?

 

Was ist das Qualitätssiegel “Nachhaltiges Gebäude” (QNG)?

Das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) ist ein staatliches Gütesiegel des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen für Gebäude, das durch akkreditierte Zertifizierungsstellen vergeben wird (z.B. NaWoh oder DGNB). Es fördert den Fokus auf nachhaltigkeitsrelevante Merkmale und Eigenschaften des Gebäudes. Dabei werden alle Teile des Gebäudes hinsichtlich dieser Eigenschaften über den kompletten Gebäudelebenszyklus bilanziert.

Was wird gefördert?

Was wird gefördert?

Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) von Wohngebäuden,

Förderfähig sind die gesamten Bauwerkskosten, Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen einschließlich Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung und Eigenleistungen. Hierunter falle auch die Kosten für die Aereco Lüftungsanlage.

Wer kann ein Antrag stellen? Was ist dabei zu beachten?

Wer kann ein Antrag stellen? Was ist dabei zu beachten?

  • Alle Träger von Investitionsmaßnahmen an neu errichteten selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen (Privatpersonen, WEG, Wohnungsunternehmen, Bauträger, usw.).
  • Ersterwerber von neu errichteten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen.
  • Die Förderung ist bei einem Finanzierungsinstitut vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Beachte: Für die Antragstellung ist ein Experte für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit für die Förderprogramme der KfW einzubinden. Dieser Sachverständige führt eine energetische Planung gemäß Merkblätter der KfW-Programm durch und erstellt die sogenannte „Online-Bestätigung zum Antrag“. Nach erfolgtem Bau prüft er wiederum die Durchführung der geförderten Maßnahmen und erstellt die „Bestätigung nach Durchführung“.

Sie stellen Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- und Leistungs­vertrag oder Kaufvertrag abschließen. Planungs- und Beratungsleistungen können Sie ggf. aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.

Finanzierung und Konditionen

Das Effizienzhaus im Neubau kann über einen vergünstigten Kredit oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss (nur für Kommunen) gefördert werden.

Kredit- und Zuschusshöhe

Kredit- und Zuschusshöhe

Die Kredithöhe hängt von der gewählten Förderstufe ab. Es können folgende Kredithöchstbeträge bis zu 100 % der förderfähigen Kosten des Vorhabens finanziert werden:

  • Klimafreundliches Wohngebäude bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit
  • Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit

Kommunale Antragssteller erhalten einen Zuschuss anteilig der förderfähigen Kosten, den Sie nicht zurückzahlen müssen:

  • Klimafreundliches Wohngebäude 5 %, bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit
  • Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG 12,5 %, bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit

Konditionen des Förderkredits?

Konditionen des Förderkredits

  • Der Kredit kann maximal 100% der förderfähigen Kosten umfassen.
  • Die Höhe des Zinssatzes orientiert sich an der Kapitalmarktentwicklung und ggf. der Bonität und wird durch Zuschüsse aus Bundesmitteln verbilligt (maximal auf 10 Jahre).
  • Die Zinskonditionen sind auf der Internetseite der KfW abrufbar.

Bundesländer – weitere Förderungsprogramme: Auf Landesebene wird der Einbau einer Aereco Lüftungsanlage in der Sanierung teilweise auch gefördert. So zum Beispiel das Förderprogramm „Energetische Modernisierung“ der Förderbank IFB für die Hansestadt Hamburg. Diese Förderprogramme sind in der Regel mit den Förderprogrammen der KfW kombinierbar.

Beachte: Änderungen vorbehalten. Angaben ohne Gewähr. Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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